Der moderne Staat liebt Klarheit. Und wo Klarheit fehlt, schafft er Tabellen. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat nun wieder einmal bewiesen, dass Ordnung auch dort möglich ist, wo bislang noch eine gewisse Restbeweglichkeit herrschte. Radfahrer, so der neue Gedanke, sollen bei über 1,1 Promille nicht länger nur betrunken, sondern endlich auch aktenkundig sein: 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg. Ende der Diskussion, Beginn der Erziehung.
Man kann das vernünftig finden. Schließlich ist 1,1 Promille kein Kamillentee. Wer so viel intus hat, fährt nicht, er schwimmt. Und doch liegt in diesem Vorschlag eine stille, fast rührende Sehnsucht: die Sehnsucht nach Gleichbehandlung. Wenn der Autofahrer zahlen muss, warum dann nicht auch der Radfahrer? Gleichheit vor dem Punkt, sozusagen.
Nur hat das Fahrrad einen kleinen Nachteil. Es ist kein Auto. Es ist leichter, langsamer, näher am Menschen. Und genau das macht es verdächtig. Wer sich sichtbar fortbewegt, wer schwankt, atmet, existiert, stört das Ideal der kontrollierten Mobilität. Das Auto ist anonym. Das Fahrrad ist persönlich. Und Persönlichkeit ist im Verkehr ein Risiko.
Nun könnte man einwenden, dass viele Menschen gerade deshalb zum Rad greifen, weil sie eben nicht mehr Auto fahren wollen, wenn sie getrunken haben. Aus Einsicht. Aus Verantwortung. Aus einem Rest von Anstand. Doch dieser Gedanke wirkt inzwischen beinahe naiv. Verantwortung ohne Bußgeld ist verdächtig. Einsicht ohne Registereintrag pädagogisch wertlos.
Besonders reizvoll wird der Vorschlag dort, wo er seine eigenen Fragen aufwirft. Etwa jene, die sich jeder alkoholisierte Radfahrer irgendwann stellt, meist leicht verschwommen, aber guten Willens:
Was ist, wenn ich absteige?
Wenn ich mein Fahrrad schiebe.
Langsam. Vorsichtig. Mit der Würde eines Menschen, der erkannt hat, dass heute kein guter Tag zum Fahren ist.
Bin ich dann noch Radfahrer?
Oder schon Fußgänger mit Zubehör?
Und vor allem: Muss ich dann doppelt zahlen?
Einmal für die Fahruntüchtigkeit, die ich hatte, als ich noch fuhr. Und einmal für die Trunkenheit im öffentlichen Raum, die ich weiterhin besitze, während ich schiebe. Ein Punkt fürs Fahren, ein Punkt fürs Gehen. Flensburg als moralischer Kompass des Heimwegs.
Man spürt: Hier öffnet sich ein Feld ungeahnter Möglichkeiten. Denn wenn das Rad nicht mehr schützt, wer schützt dann den Fußgänger? Der alkoholisierte Spaziergänger ist schließlich der unberechenbarste Verkehrsteilnehmer von allen. Er hat kein Licht. Kein Kennzeichen. Und oft eine Meinung.
Warum also nicht weiterdenken?
0,8 Promille beim Überqueren der Straße: Verwarnung.
1,2 Promille beim Anlehnen an eine Hauswand: Ordnungswidrigkeit wegen Verkehrsbeeinträchtigung.
1,5 Promille beim lauten Philosophieren über die Weltlage: Nachschulung.
Der Staat wäre vorbereitet. Er müsste nur wollen.
Am Ende bleibt die tröstliche Gewissheit: Niemand wird hier schikaniert. Es geht um Sicherheit. Und um Übersicht. Und um das gute Gefühl, dass irgendwo ein Formular existiert, das all das regelt, was früher unter „gesunder Menschenverstand“ lief.
Der Bürger ist nicht zu betrunken für den Verkehr.
Er ist nur noch nicht ausreichend erfasst.
Und vielleicht, eines Tages, wird jemand vollkommen nüchtern angehalten.
Wegen auffälliger Eigenverantwortung.